Raum UnioneG

Mitglied werden

Mitglied der Raum Union wirst du mit einem Geschäftsanteil von 250 Euro. Wer Räume der Genossenschaft nutzen will, muss Mitglied sein.

Wer Mitglied werden kann

  • Soloselbstständige, Kleinst- und Kleinunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen, nach Prüfung durch Vorstand und Aufsichtsrat
  • Einzelpersonen
  • Soziale Institutionen

Voraussetzung ist, dass du Räume oder andere Leistungen der Genossenschaft nutzt oder in einer ihrer festen Arbeitsgruppen mitarbeitest. § 3 Satzung

So wirst du Mitglied

  1. Beteiligungserklärung ausfüllen

    Name oder Firma, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail und Steuer-ID eintragen, unterschreiben und per Post an die Raum Union schicken: Zum Sebaldsbrücker Bahnhof 1, 28309 Bremen.

  2. Der Vorstand entscheidet

    Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, bei juristischen Personen zusammen mit dem Aufsichtsrat. Mit seiner Zustimmung bist du Mitglied.

  3. Anteil einzahlen

    Der Anteil von 250 Euro ist sofort in voller Höhe fällig.

Besucher beugen sich bei einem Rundgang über Pläne an einem Tisch
Rundgang im Wurst Case. Foto: © Daniel Schnier

Nutzende und investierende Mitglieder

Nutzendes Mitglied

Du nutzt Räume in einem Haus der Genossenschaft oder arbeitest in einer Arbeitsgruppe mit.

  • ein Pflichtanteil von 250 €
  • volles Stimmrecht
  • Nutzungsvertrag zur Kostenmiete

Investierendes Mitglied

Du unterstützt die Genossenschaft mit Kapital, ohne selbst Räume zu nutzen.

  • Aufnahme mit Zustimmung des Aufsichtsrats
  • höchstens 100 Anteile
  • eingeschränktes Stimmrecht
  • mindestens 0,5 % Verzinsung

Jedes Mitglied kann zusätzlich freiwillige Anteile zeichnen. Auch sie werden mit mindestens 0,5 % verzinst. §§ 3, 14, 26 Satzung

Rechte und Pflichten

Du darfst

  • Räume und Leistungen der Genossenschaft nutzen
  • an der Generalversammlung teilnehmen und abstimmen
  • Jahresabschluss, Protokolle und Mitgliederliste einsehen

Du verpflichtest dich

  • deinen Anteil einzuzahlen
  • Satzung und Beschlüsse einzuhalten
  • als Nutzer beim Erhalt der Häuser mitzuhelfen
  • Adressänderungen mitzuteilen

Kündigung und Auszahlung

Du kannst deine Mitgliedschaft oder einzelne freiwillige Anteile schriftlich kündigen. Die Frist beträgt zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres, das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Dein Guthaben wird binnen sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres ausgezahlt, in dem du ausscheidest, aber nicht vor Feststellung der Bilanz. Auf Rücklagen und sonstiges Vermögen der Genossenschaft hast du keinen Anspruch.

Damit die Genossenschaft stabil bleibt, gilt ein Mindestkapital. Würde es durch Auszahlungen unterschritten, werden sie anteilig gekürzt und später nachgezahlt. §§ 5, 10 Satzung

Häufige Fragen

Was kostet die Mitgliedschaft?

Ein Geschäftsanteil kostet 250 Euro, sofort in voller Höhe. Ein Eintrittsgeld gibt es nicht.

Muss ich Mitglied sein, um Räume zu nutzen?

Ja. Flächen in den Häusern der Genossenschaft gibt es nur für Mitglieder. Bei sozialen Institutionen sind in begründeten Fällen Ausnahmen möglich.

Hafte ich mit meinem Privatvermögen?

Nein. Die Satzung schließt eine Nachschusspflicht aus. Dein Risiko ist auf deinen eingezahlten Anteil begrenzt.

Kann ich mehr als einen Anteil zeichnen?

Ja, wenn deine bisherigen Anteile voll eingezahlt sind und der Vorstand zustimmt. Ab mehr als 200 Anteilen muss auch der Aufsichtsrat zustimmen.

Bekomme ich Zinsen auf meine Anteile?

Freiwillige Anteile, Solidaritätsanteile und die Einlagen investierender Mitglieder werden mit mindestens 0,5 % verzinst. Fällt die Zahlung mangels Jahresüberschuss aus, soll sie in den Folgejahren angemessen erhöht werden. Für den Pflichtanteil gibt es keine feste Verzinsung. Ob ein Gewinn an alle Mitglieder verteilt wird, entscheidet die Generalversammlung.

Wie komme ich wieder raus?

Mit einer schriftlichen Kündigung, zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres. Danach wird dein Guthaben ausgezahlt.

Dokumente

Noch Fragen zur Mitgliedschaft?

Schreib uns an info@raum-union.de

E-Mail schreiben